Liebe Sonnenfreunde,Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Abreise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen und lesen die Reisehinweise des
Auswärtigen Amts und des
Robert-Koch-Instituts (RKI), denn diese ändern sich weiterhin regelmäßig.
Was gilt für die Einreise nach Deutschland ab dem 1. Juni 2022?Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete, die grundsätzliche Abschaffung der 3G-Kontrolle bei der Einreise sowie die Anerkennung weiterer Impfstoffe zum Zwecke der Einreise.
Die Kategorie der Hochrisikogebiete wird gestrichen. Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.
Weitere Infos finden sie
hier.
Wichtige Hinweise zum Mund-Nase-Schutz ab 3. April 2022: An deutschen Flughäfen wurde mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz vom 20.03.2022 auch die generelle Maskenpflicht aufgehoben. Die großen Flughäfen wie z. B. Frankfurt, München, Köln oder Düsseldorf sprechen jedoch weiterhin eine Empfehlung für das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes während des Aufenthalts in den Terminals aus. Wir legen Ihnen den Besuch der Website Ihres Abflughafens rechtzeitig vor Ihrer Abreise nahe, um sich über die aktuellen Mund-Nase-Schutz Empfehlungen zu informieren.
Auch gilt in Ländern mit Corona-Hotspots in den meisten Fällen weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vorab über die Corona Maßnahmen des jeweiligen Reiselandes u. a. auf der Website des
Auswärtigen Amts.
Das überarbeitete
Infektionsschutzgesetz sieht zudem weiterhin die Maskenpflicht im bundesweiten Luft- und Personenverkehr vor. Passagiere sind deshalb verpflichtet, während der gesamten Flugdauer medizinische Masken (FFP2, KN95/N95 ohne Ventil oder Operationsmasken) so zu tragen, dass sie Mund und Nase bedecken. Bitte beachten Sie, dass Masken aus Baumwolle, Stoff oder anderen Materialien an Bord und an deutschen Flughäfen nicht mehr erlaubt sind. Wir raten unseren Fluggästen, weitere Masken mitzunehmen, um die getragenen Masken alle vier Stunden ersetzen zu können. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes finden Sie
hier.
Bitte beachten Sie auch alle weitere Informationen zur Covid-19 Testpflicht, Sicherheitshinweisen und Einreisebestimmungen der einzelnen Urlaubsdestinationen. Diese finden Sie
hier.
Sonnige Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihre ETI Sonnenspezialisten
Stand 01.06.2022