Allgemeine Hinweise Pass- und Visa / Einreisebestimmungen für Ägypten und Tunesien
Hier finden Sie die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger für alle ETI Urlaubsländer. Bitte informieren Sie sich selbstständig bei Ihrer Botschaft wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen.
Ägypten
Die Einreise ist nur mit einem Visum möglich
Für die Einreise nach Ägypten besteht eine zwingende Visa-Pflicht d. h. die Einreise ist nur mit einem Visum möglich. Zur Einhaltung der zwingend vorgeschriebenen Einreisebestimmungen und Erhalt des Visums muss Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der Einreise nach Ägypten noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Aktuell wird bei Einreise mit Personalausweis eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Ab dem 1. Februar 2026 führt Ägypten an allen internationalen Flughäfen ein vollständig digitales Einreisesystem ein. Die bisher üblichen papierbasierten Arrival- und Departure-Karten werden dadurch ersetzt.
Die erforderlichen Passagierdaten werden künftig digital erfasst und mit dem Advanced Passenger Information System (APIS) verknüpft. Dadurch können die Angaben bereits vor der Ankunft überprüft werden. Reisende profitieren dabei von weniger Formalitäten bei der Einreise, effizientere Abläufe an der Passkontrolle und kürzere Wartezeiten in den Ankunftsbereichen.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.
Für eine Einreise mit Reisepässen werden nur Pässe akzeptiert, in denen das Geschlecht mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumskategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.
Aktuell wird bei Einreise mit Personalausweis eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Ab dem 1. Februar 2026 führt Ägypten an allen internationalen Flughäfen ein vollständig digitales Einreisesystem ein. Die bisher üblichen papierbasierten Arrival- und Departure-Karten werden dadurch ersetzt.
Die erforderlichen Passagierdaten werden künftig digital erfasst und mit dem Advanced Passenger Information System (APIS) verknüpft. Dadurch können die Angaben bereits vor der Ankunft überprüft werden. Reisende profitieren dabei von weniger Formalitäten bei der Einreise, effizientere Abläufe an der Passkontrolle und kürzere Wartezeiten in den Ankunftsbereichen.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.
Für eine Einreise mit Reisepässen werden nur Pässe akzeptiert, in denen das Geschlecht mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumskategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.
Visum bei Einreise beantragen (Visa on arrival)
Zurzeit können alle EU Staatsbürger mit gültigem Reisepass (zum Zeitpunkt der Einreise nach Ägypten noch mindestens 6 Monate gültig) auch ohne im Voraus aufgestelltes Visum einreisen und das Visum erst vor Ort erhalten. Für Staatsbürger Deutschlands, Italien, Frankreich, Belgien und Portugal gibt es ebenfalls die Möglichkeit, auch mit einem gültigen Personalausweis sowie zwei biometrischen Passbildern einzureisen. Soweit ein Visum nicht vorab ausgestellt wurde, muss eine Einreisekarte ausgefüllt und der Einreisebehörde vorgelegt werden, die während des Hinfluges ausgehändigt wird.
Ab. 01. August 2026: Neues digitales Visa on arrival-Verfahren am Flughafen Kairo
Für Reisende, die über den internationalen Flughafen Kairo einreisen, gilt seit dem 1. August 2026 ein neues digitales Verfahren für das Visum bei Einreise. Während einer Pilotphase kann das bisherige Visum in Papierform durch einen QR-Code ersetzt werden, der bei der Einreise gemeinsam mit dem Reisepass gescannt wird. Der QR-Code kann weltweit über die offizielle Website, eine mobile Anwendung oder an Selbstbedienungsterminals am Flughafen Kairo beantragt werden. Er ist ab Ausstellungsdatum und -zeit sieben Tage gültig. Die Kosten für das digitale Visum betragen 36 US-Dollar und setzen sich aus der regulären Visumgebühr von 30 US-Dollar sowie einer Bearbeitungsgebühr von 6 US-Dollar zusammen.
Während der Pilotphase bleibt die Beantragung des herkömmlichen Visums bei Einreise weiterhin möglich. Alle übrigen Voraussetzungen und Bestimmungen für das Visum bei Einreise, einschließlich der zugelassenen Staatsangehörigkeiten, bleiben unverändert. Das digitale Verfahren gilt derzeit ausschließlich für Reisende, die am internationalen Flughafen Kairo ankommen.
Hier gelangen Sie zur Website für die Beantragung des Visa on arrival.
Während der Pilotphase bleibt die Beantragung des herkömmlichen Visums bei Einreise weiterhin möglich. Alle übrigen Voraussetzungen und Bestimmungen für das Visum bei Einreise, einschließlich der zugelassenen Staatsangehörigkeiten, bleiben unverändert. Das digitale Verfahren gilt derzeit ausschließlich für Reisende, die am internationalen Flughafen Kairo ankommen.
Hier gelangen Sie zur Website für die Beantragung des Visa on arrival.
Gebühren für das Visum
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Abreise über die für Sie geltenden, aktuellen Einreisebestimmungen. In Ägypten gibt es zwingende Visa-Pflicht. Das Visum vor Einreise bei der ägyptischen Botschaft/Konsulat kostet z.Zt. € 26,00 zzgl. 3,00 € Bearbeitungsgebühr und ggfls. Versandkosten pro Visum. Als deutscher Tourist erhalten Sie das Visum auch bei Anreise am Flughafen des Zielortes (Visa-Marke je 30,- US $, bzw. entsprechender Gegenwert in EUR). Vor Ort wird ein Visa-Service angeboten, dieser kostet z.Zt. 33€/Pers. (Stand: März 2026) und beinhaltet das Visum inkl. Bearbeiten und Stempeln, das spart Zeit bei der Einreise.
Einreise in den Sinai/Sinai-Only-Visum
Bei Urlaubsreisen auf die Sinai-Halbinsel ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, als Tourist für einen Aufenthalt bis max. 14 Tage ausschließlich in bestimmten Gebieten (Bsp. nur in Sharm El Sheik) ein „Sinai Only“ Visum ausgestellt zu bekommen. Dieses Visum ist (bei Vorlage ausreichend gültiger Einreisedokumente) kostenlos erhältlich, ermöglicht jedoch nur einen eingeschränkten Aufenthalt im Sinai. Die Einreisebestimmungen für Ägypten gelten uneingeschränkt auch für den Sinai.
Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Sinai Bsp. Ausflüge mit einer örtlichen Ausflugsagentur außerhalb von Sharm El Sheik unternehmen wollen, wären diese nur mit dem so genannten Sinai-Only Visum nicht möglich. Nähere Informationen zu den Visa Möglichkeiten erhalten Sie auch bei Ankunft über die Reiseleiter der örtlichen Reiseleiter-Agentur.
ETI weist darauf hin, dass die Einreisebestimmungen nach Ägypten sich oft ändern. ETI rät daher dringend an, sich bei der zuständigen Botschaft/Konsulat Ägyptens nochmals hinsichtlich der Einhaltung der Einreisebestimmungen zu vergewissern. Außerdem hat ETI zwischenzeitlich die Information erhalten, dass u.U. bei der Einreise nach Sharm El Sheikh von allen 10 Fingern Fingerabdrücke genommen werden.
Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Sinai Bsp. Ausflüge mit einer örtlichen Ausflugsagentur außerhalb von Sharm El Sheik unternehmen wollen, wären diese nur mit dem so genannten Sinai-Only Visum nicht möglich. Nähere Informationen zu den Visa Möglichkeiten erhalten Sie auch bei Ankunft über die Reiseleiter der örtlichen Reiseleiter-Agentur.
ETI weist darauf hin, dass die Einreisebestimmungen nach Ägypten sich oft ändern. ETI rät daher dringend an, sich bei der zuständigen Botschaft/Konsulat Ägyptens nochmals hinsichtlich der Einhaltung der Einreisebestimmungen zu vergewissern. Außerdem hat ETI zwischenzeitlich die Information erhalten, dass u.U. bei der Einreise nach Sharm El Sheikh von allen 10 Fingern Fingerabdrücke genommen werden.
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Hier finden Sie Informationen für Staatsangehörige aus Bosnien, Syrien, Libanon, Indonesien sowie aus Ländern, deren Name auf „-stan“ endet
Staatsangehörige bestimmter Länder müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen in Ägypten zusätzlich beim Passamt in Hurghada Stadt registrieren (mit dem Taxi vom Flughafen erreichbar). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Registrierung nach Ihrer Ankunft vornehmen, um Probleme während Ihres Aufenthalts zu vermeiden.
Das gilt für Staatsangehörige folgende Länder:
Arabische Länder
Afrikanische Länder
- Die Kunden müssen bei ihrer Ankunft am Flughafen 8 USD zahlen. Dies wird von einem Fast-Track-Mitarbeiter am Flughafen abgewickelt.
- Eine Registrierung ist nun direkt nach der Ankunft erforderlich – selbst wenn der Aufenthalt nur eine Nacht beträgt.
Das gilt für Staatsangehörige folgende Länder:
Arabische Länder
- Palästina
- Jemen
- Libanon
- Somalia
- Libyen
- Irak
- Syrien
Afrikanische Länder
- Demokratische Republik Kongo
- Tschad
- Nigeria
- Ghana
- Liberia
- Ruanda
- Burundi
- Äthiopien
- Eritrea
Asiatische Länder
- Pakistan
- Afghanistan
- Sri Lanka
- Philippinen
- Iran
- Bangladesch
- Indien
- Usbekistan
- Turkmenistan
- Tadschikistan
- Kirgisistan
- Kasachstan
- Aserbaidschan
- Israel
Lateinamerikanische Länder
- Honduras
- Belize
- Barbados
- Trinidad &~amp; Tobago
- Europäisches Land
- Bosnien
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Das elektronische Visum
Für Reisende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und 43 weiteren Ländern gibt es das elektronische Visum. Reisende können nun bereits vorab das Einreisedokument beantragen und sparen sich somit die Wartezeit bei der Ankunft am Flughafen. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens eine Woche vor der geplanten Einreise nach Ägypten zu stellen. Wenn alle Daten geprüft sind und der Bezahlvorgang per Kreditkarte abgeschlossen ist, erhalten die Antragsteller einen Download-Link, über den sie ihr Visum ausdrucken können. Es muss bei der Einreise zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden.
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Wichtige Hinweise zu Ausreisegebühren in Ägypten
Bitte beachten Sie die folgenden aktualisierten Informationen zu den Ausreisegebühren für Touristen, die die erlaubte Aufenthaltsdauer ihres Visums überschreiten:
Sinai-Visum (Sharm-El-Sheikh):
Normales Visum:
Kinder bis einschließlich 15,99 Jahre:
Personen ab 60 Jahren:
Sinai-Visum (Sharm-El-Sheikh):
- Bei einem Aufenthalt von 15 Tagen oder länger fällt eine Gebühr von 7.020 L.E. (ca. 140 USD) an.
Normales Visum:
- Bei einem Aufenthalt von 45 Tagen oder länger fällt eine Gebühr von 7.020 L.E. (ca. 140 USD) an.
Kinder bis einschließlich 15,99 Jahre:
- Gebühr von 5.500 L.E., zahlbar bei der Ausreise.
Personen ab 60 Jahren:
- Gebühr von 5.500 L.E., zahlbar bei der Ausreise.
Länderinfo:
Tunesien
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass möglich.
Die Einreisedokumente müssen mindestens 6 Monate gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für deutsche Staatsbürger ist die vorherige Einholung eines Visums nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident“ ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr erhoben, die beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für deutsche Staatsbürger ist die vorherige Einholung eines Visums nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident“ ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr erhoben, die beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.