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Visum & Einreise

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Informationen zum Reiseland

Allgemeine Hinweise Pass- und Visa / Einreisebestimmungen

Hier finden Sie die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger für alle ETI Urlaubsländer. Bitte informieren Sie sich selbstständig bei Ihrer Botschaft wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen.

Ägypten

Die Einreise ist nur mit einem Visum möglich

Für die Einreise nach Ägypten besteht eine zwingende Visa-Pflicht d. h. die Einreise ist nur mit einem Visum möglich. Zur Einhaltung der zwingend vorgeschriebenen Einreisebestimmungen und Erhalt des Visums muss Ihr Reisepass über die Rückreise aus Ägypten hinaus noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Das elektronische Visum


Für Reisende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und 43 weiteren Ländern gibt es das elektronische Visum. Reisende können nun bereits vorab das Einreisedokument beantragen und sparen sich somit die Wartezeit bei der Ankunft am Flughafen. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens eine Woche vor der geplanten Einreise nach Ägypten zu stellen. Wenn alle Daten geprüft sind und der Bezahlvorgang per Kreditkarte abgeschlossen ist, erhalten die Antragsteller einen Download-Link, über den sie ihr Visum ausdrucken können. Es muss bei der Einreise zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden.

Hinweis zum elektronischen Visum
Bitte beachten Sie, dass ETI keinerlei Gewährleistung für diesen VISA-Service übernimmt und es sich lediglich um eine Empfehlung unsererseits handelt. Zudem ist auch bei dem elektronischen Visum die Visa-Erteilung nur möglich, wenn die jeweils individuell geltenden Einreisebestimmungen vom Reisenden erfüllt werden. Die letztendliche Sorgfaltspflicht für das Erfüllen der Einreisebestimmungen bei Einreise obliegt jedem Reisenden selbst.


Visum vor Ort beantragen


Zurzeit können alle EU Staatsbürger mit gültigem Reisepass (Gültigkeit bei Ausreise aus Ägypten noch mindestens sechs Monate gültig) auch ohne im Voraus aufgestelltes Visum einreisen und das Visum erst vor Ort erhalten. Für Staatsbürger Deutschlands, Italien, Frankreich, Belgien und Portugal gibt es ebenfalls die Möglichkeit, auch mit einem gültigen Personalausweis sowie zwei biometrischen Passbildern einzureisen. Soweit ein Visum nicht vorab ausgestellt wurde, muss eine Einreisekarte ausgefüllt und der Einreisebehörde vorgelegt werden, die während des Hinfluges ausgehändigt wird.

Gebühren für das Visum

  • Das Visum vor Einreise bei der ägyptischen Botschaft/Konsulat kostet z.Zt. € 23,50 pro Visum.
  • Als deutscher Tourist erhalten Sie das Visum auch bei Anreise am Flughafen des Zielortes (Visa-Marke je 25,- US $).
  • Vor Ort wird ein Visa-Service angeboten, dieser kostet z.Zt. 28 €/Pers. (Stand Mai 2022) und beinhaltet das Visum inkl. Bearbeiten und Stempeln, das spart Zeit bei der Einreise.


Einreise in den Sinai/Sinai-Only-Visum

Bei Urlaubsreisen auf die Sinai-Halbinsel ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, als Tourist für einen Aufenthalt bis max. 14 Tage ausschließlich in bestimmten Gebieten (Bsp. nur in Sharm El Sheik) ein „Sinai Only“ Visum ausgestellt zu bekommen. Dieses Visum ist (bei Vorlage ausreichend gültiger Einreisedokumente) kostenlos erhältlich, ermöglicht jedoch nur einen eingeschränkten Aufenthalt im Sinai. Die Einreisebestimmungen für Ägypten gelten uneingeschränkt auch für den Sinai. Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Sinai Bsp. Ausflüge mit einer örtlichen Ausflugsagentur außerhalb von Sharm El Sheik unternehmen wollen, wären diese nur mit dem so genannten Sinai-Only Visum nicht möglich. Nähere Informationen zu den Visa Möglichkeiten erhalten Sie auch bei Ankunft über die Reiseleiter der örtlichen Reiseleiter-Agentur.

ETI weist darauf hin, dass die Einreisebestimmungen nach Ägypten sich oft ändern. ETI rät daher dringend an, sich bei der zuständigen Botschaft/Konsulat Ägyptens nochmals hinsichtlich der Einhaltung der Einreisebestimmungen zu vergewissern. Außerdem hat ETI zwischenzeitlich die Information erhalten, dass u.U. bei der Einreise nach Sharm El Sheikh von allen 10 Fingern Fingerabdrücke genommen werden.

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Griechenland

Bürger der Schengen-Staaten* können die Schengen-Binnengrenzen ohne Personenkontrollen überschreiten.

Die einzelnen Staaten können bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit jedoch weiterhin für einen begrenzten Zeitraum Kontrollen an den Binnengrenzen durchführen. Für die EU Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige und EU Bürger kein im Voraus ausgestelltes Visum. Die Pflicht für deutsche Staatsangehörige beim Verlassen des Bundesgebiets und der Einreise nach Deutschland einen gültigen Pass oder Passersatz (z.B. Personalausweis) mitzuführen, besteht trotz des Abkommens weiterhin.

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Marokko

Die Einreise ist für deutsche Staatsangeörige mit einem gültigem Reisepass möglich.

Die Einreisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens für die Dauer des Aufenthalts in Marokko gültig sein (Auskunft des marokkanischen Außenministeriums vom 26.10.2020). Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.

Die Einreise mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich.
Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurück nehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.

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Tunesien

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass (auch vorläufig gültig) möglich.

Die Einreisedokumente müssen mindestens 6 Monate gültig sein.

Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für deutsche Staatsbürger ist die vorherige Einholung eines Visums nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident“ ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr erhoben, die beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

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Wichtiger Hinweis: Erfüllung von Einreisebestimmungen obliegt ausschließlich dem Reisenden

ETI ist verpflichtet, den Reisenden über Visa- und Einreisevorschriften zu unterrichten, sofern diese bekannt sind oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten. Die letztendliche Sorgfaltspflicht zur Erfüllung der Einreisebestimmungen am Abreisetag obliegt allerdings ausschließlich eigenverantwortlich dem Reisenden.

 Einreisebestimmungen können sich auch kurzfristig ändern, ohne dass die Reiseveranstalter hierüber informiert werden. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des jeweiligen Reiselandes. Generell raten wir darüber hinaus zu einer Erkundigung beim Auswärtigen Amt.

 Wir bitten um Verständnis, dass wir im Folgenden über Einreisebestimmungen für Reisende anderer Nationalitäten (als der deutschen) leider keine Auskünfte geben können. Reisende nicht-deutscher Staatsangehörigkeit müssen sich daher rechtzeitig vor Buchung und Reiseantritt über die für sie geltenden, gültigen Einreisebedingungen direkt bei dem für sie zuständigen Konsulat erkundigen!


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