Bürger der Schengen-Staaten* können die Schengen- Binnengrenzen ohne Personenkontrollen überschreiten. Die einzelnen Staaten können bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit jedoch weiterhin für einen begrenzten Zeitraum Kontrollen an den Binnengrenzen durchführen. Für die EU Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige und EU Bürger kein im Voraus ausgestelltes Visum. Die Pflicht für deutsche Staatsangehörige,beim Verlassen des Bundesgebiets und der Einreise nach Deutschland einen gültigen Pass oder Passersatz (z.B. Personalausweis) mitzuführen, besteht trotz des Abkommens weiterhin.
* Mitgliedsstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Griechenland, Italien, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein.